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Beitragsordnung


Stand 14.05.2024

§ 1 Präambel
Diese Beitragsordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein.
Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von
der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung
der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die
Beschlussfassung folgenden Jahr.

§ 2 Jahresbeitrag
Der Mindestbeitrag pro Jahr beträgt 12 Euro. Ein darüber hinausgehender Beitrag ist möglich.

§ 3 SEPA-Lastschriftverfahren
1. Entsprechend § 6 der Satzung verpflichten sich die Mitglieder, am SEPA-Lastschriftverfahren
teilzunehmen.
2. Vor Durchführung der ersten SEPA-Lastschrift wird den Mitgliedern die jeweilige Gläubiger-
Identifikationsnummer und Mandatsreferenz mitgeteilt.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend
schriftlich mitzuteilen. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vetreten
hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren vom Mitglied zu tragen.

§ 4 Zahlweise
1. Die Beiträge werden zum 1. März des jeweiligen Jahres eingezogen (gilt nicht für das
Gründungsjahr 2024).
2. Bei Eintritt während des Jahres wird der Beitrag zeitnah eingezogen.

§ 5 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung wurde vom Vorstand am 14. Mai 2024 beschlossen.
LeseZeichen
Förderverein Bücherei
Meckenheim e.V.