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Satzung

 

Satzung des Fördervereins Öffentliche Bücherei Meckenheim "LeseZeichen"

§ 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR
1.Der Verein führt den Namen Förderverein Öffentliche Bücherei Meckenheim „LeseZeichen". Er soll in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V."
2. Der Verein hat seinen Sitz in Meckenheim.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 ZWECK
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und Ziele, ins-besondere durch die ideelle und finanzielle Unterstützung der Interkommunalen Öffentlichen Bücherei Meckenheim/Alfter - Standort Meckenheim. Er unterstützt die Bücherei in ihrem bildungspolitischen und kulturellen Auftrag.
2. Gemäß diesen Zwecken und Zielen wird er im Einvernehmen mit der Leitung der Bücherei besonders darum bemüht sein:
- durch seine Öffentlichkeitsarbeit die Bücherei im Bewusstsein der Bürgerschaft zu verankern,
- den Leistungsstandard der Bücherei durch die Förderung geeigneter Maßnahmen zu unterstützen,
- den Veranstaltungsdienst der Bücherei zu fördern,
- durch geeignete Maßnahmen insbesondere Kinder und Jugendliche für die Benutzung der Bücherei zu interessieren,
- eine Verbesserung der kulturellen Angebote zu erreichen.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für die geförderten Zwecke und Ziele dienen.