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Spenden

Jeder Spende ist willkommen.
Mit Spenden unterstützen Sie uns, die Bücherbrücke Meckenheim in eine moderne und aktuelle Bücherei zu verwandeln, die Kinder und Erwachsene anzieht und gerade im Bereich der Lesebildung von Kindern in Meckenheim Zeichen setzt.

Zur Vermeidung von Kosten bei den gemeinnützigen Organisationen zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden, enthält die Vorschrift des § 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eine Vereinfachungsregelung für die Geltendmachung von Spenden bis 300 Euro.

Die Vereinfachungsregelung besagt, dass zur steuerlichen Geltendmachung der Spende der Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug mit Namen und Kontonummern des Spenders bzw. Empfängers) ausreicht.

Wir sind wegen Förderung von Kunst und Kultur nach dem Bescheid des Finanzamtes Sankt Augustin vom 6.5.2024 über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO  - Steuernummer 222/5735/5313 - als gemeinnützig anerkannt.

Die Spenden dienen nur zur ideellen und finanziellen Förderung der Bücherbrücke Öffentliche Bücherei Meckenheim.

Unser Spendenkonto: 
 VR Bank Bonn Rhein-Sieg eG
IBAN: DE94 3706 9520 6911 1890 10

Für Spenden über 300 Euro erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung, die Sie steuerlich geltend machen können. Auf Anfrage erhalten Sie diese in Ausnahmefällen auch für Spenden unterhalb der 300-Euro-Grenze (z.B. bei Barspenden).